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(1988 Leipzig - 1959 Berlin)
Im Bombenkeller, ca. 1937/38
Mischtechnik Graphit und Aquarell / Gouache auf Papier, ca. 37 x 31 cm (Passepartout-Ausschnitt), gerahmt im Passepartout, links unten signiert. Dazu: Zwei Ersttagsbriefe von 1988 zum 100. Geburtstag Lingners.
Kleiner Riss rechte untere Kante (ca. 1,5 cm). Blatt war in der Vergangenheit einmal in der Mitte geknickt, kaum sichtbar.
Provenienz: Privatbesitz Großbritannien. Von Dr. Susanne Shafar (geborene Rosenfeld) 1939 im Zuge der Emigration von der Schweiz nach Glasgow exportiert, in einer Auktion wahrscheinlich aus dem Nachlass erworben (Dr. Susanne Shafar starb 2021 im Alter von 96 Jahren). Nach Bemühungen des Besitzers 2022 von der Max Lingner Stiftung ins Werkverzeichnis aufgenommen.
Max Lingner besuchte auf Anraten des Familienfreundes und Künstlers Max Klinger ab dem 16. Lebensjahr den Abendakt an der Leipziger Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe. Nach dem Abitur studierte er bei Professor Carl Bantzer Malerei an der Dresdener Kunstakademie. Während des Ersten Weltkriegs wurde er zum Militärdienst eingezogen, zog danach mit seiner Frau mehrfach um bevor die beiden von 1929 bis 1939 in Paris lebten. Dort kam er mit dem linksintellektuellen Kreis um die Wochenzeitung MONDE in Kontakt, wurde Mitglied der Französischen Kommunistischen Partei und Gründungsmitglied des Deutschen Künstlerbundes in Paris. Einen Tag vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde er verhaftet, konnte aber entkommen, lebte unter falschem Namen und schloss sich der Résistance an. 1944 kehrte er nach Paris zurück, bevor er sich 1949 dazu entschloss, zurück nach Deutschland zu gehen, wo er an der Kunsthochschule Berlin-Weißensee eine Professur innehatte. Aufgrund seiner französisch sozialisierten Kunst eckte er im Zug der Formalismusdebatte in der jungen DDR an.
Lingner verschenkte seine Kunstwerke vor allem in den 30er Jahren oft an Freunde und Genossen, die ihn aufgenommen hatten, oder benutzte sie als Währung für Nahrung oder Arztbesuche. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland schenkte er "dem Deutschen Volk" 40 Gemälde, Zeichnungen und Aquarelle, die zunächst auf einer Wander-Ausstellung gezeigt wurden und heute zur Sammlung der Staatlichen Museen zu Berlin gehören.
Das Motiv "Im Bombenkeller" wurde von Lingner mehrfach gemalt, ein Gemälde von 1947 befindet sich in der Sammlung der Max Lingner Stiftung, eine weitere ähnliche Arbeit von 1946 befindet sich in der Nationalgalerie der Staatlichen Museen zu Berlin. Das Motiv - wie dieses hier - hatte er wohl schon früher, Ende der 30er Jahre erstmals gemalt. In den ersten Nachkriegsjahren wandte Lingner sich wiederholt bereits vor dem Krieg gestalteten Motiven zu und nahm dabei häufig die Komposition der frühen Gemälde auf.
Ein Gemälde von 1938 zeigt vier junge Frauen mit ihren Kindern im Unterstand während des Spanischen Bürgerkrieges. Das Motiv des späteren Gemäldes "Im Bombenkeller" ist hier vorweggenommen. "Das Leid, aber auch die Kraft und die Hoffnung des spanischen Volkes vermochte er in diesen Müttern auszudrücken, die um ihre Kinder bangen und sie schützen, und die stolz, mutig und schön sind." (Heider. Gertrud: Max Lingner. 1888-1959, Leipzig 1979, S. 58). Die vorliegende Arbeit ist wahrscheinlich ebenfalls aus dieser früheren Phase und könnte wiederum eine Vorarbeit zum Gemälde von 1938 sein. Besonders ausdrucksstark ist die Pose, weil die junge Frau nach oben Richtung Himmel blickt. Traditionell eine Geste der Hoffnung, verkehrt sie sich hier ambivalent zur Furcht vor den von oben drohenden Bomben.
Schlagwörter: 20. Jahrhundert, Berlin, DDR Kunst, Figurative Kunst, Moderne Kunst, Paris
Auktionswährung
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EUR |
Der Versand kann innerhalb der EU auf Kosten der Käuferinnen und Käufer und nach unserem Ermessen organisiert werden.
Außerhalb der EU kann der Versand ebenfalls organisiert werden, Käuferinnen und Käufer sind für die korrekte Verzollung zuständig und tragen alle Kosten, die im Versandprozess entstehen, vollumfänglich selbst.
Bitte teilen Sie uns zeitnah nach der Auktion mit, ob Sie ersteigerte Arbeiten selbst in Leipzig, Berlin oder Frankfurt abholen möchten oder ob wir sie Ihnen auf Ihre Kosten und nach unserem Ermessen zusenden sollen. Erst anschließend können wir Ihre Rechnung erstellen. Wir versenden normalerweise mit DHL, wenn Sie den Versand über eine Kunstspedition oder einen Kurierdienst wünschen, geben Sie uns bitte Bescheid.
Shipping within the EU can be organised at the cost of the buyer.
Outside the EU, shipping can also be organised. Buyers are responsible for completing correct customs for the artwork and are liable for all costs resulting from the shipping process.
Please let us know as soon as possible after the auction if you would like to collect your objects yourself in Leipzig, Berlin or Frankfurt or if you want us to send them to you at your cost. Afterwards we will be able to create your invoice. We usually use DHL; if you wish to receive the items via a professional art transport or courier service please let us know specifically.
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im eigenen Namen und auf Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben. Sie wird im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine öffentliche Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB. Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und für eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Name und Anschrift seines Auftraggebers schriftlich angibt.
2. Die Kunstgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und auf Gefahr des Interessenten geprüft werden. Die Kunstgegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen abgegebenen Erklärungen und Angaben des Auktionshauses sind keine zugesicherten Eigenschaften i.S.d. §§ 459 ff BGB. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden; jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern nicht anzubieten, zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter an sein Gebot gebunden.
5. Schriftliche Gebote können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden.
Bei der Abgabe schriftlicher Gebote ist die angegebene Katalognummer verbindlich. Gebote haben prinzipiell einen Bezug zur Beschreibung des Objektes und nicht zur Abbildung.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Gebot nebst Aufgeld) an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen.
Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.
7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme) sowie einem Aufgeld von 32%, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden (Aufgeld in Höhe von 25 %, auf den Rechnungsendbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben). Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Für Kunstwerke und Fotografien, die gem. §26 UrhG folgerechtspflichtig sind, wird ab einem Nettowert von 400,00 EUR zusätzlich eine Umlage in Höhe von 2,38% erhoben.
8. Der Kaufpreis ist fällig mit dem Zuschlag. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen Zahlung des Kaufpreises in Euro.
9. Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigerten Kunstgegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises in Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme bzw. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für daraus resultierende Verluste haftet der Käufer und geht seiner Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag verlustig. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch und wird nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen.
10. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet das Auktionshaus Zinsen in Höhe von 2 % je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden werden vorbehalten. Dazu gehören auch Währungs- und Zinsverluste sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Bei Zahlungsverzug wird mit Zugang der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben.
11. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann das Auktionshaus in Vertretung des Einlieferers in eigenem Namen einziehen bzw. einklagen.
12. Im Katalog aufgeführt sind Limitpreise. Beginnt die Auktion mit einem höheren Aufruf als der Limitpreis, so liegen in der Regel bereits höhere schriftliche Gebote vor. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen in 10 %-Schritten.
13. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der Auktion oder den Freihandverkauf.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig.
15. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Telefongebote werden erst ab einem Katalogpreis von 500,00 EUR angenommen. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.
16. Die im Katalog befindlichen Abbildungen sind das Eigentum des Kunstauktionshauses Leipzig und von uns erstellt.
17. Ihre persönlichen Daten können intern zur Bewerbung kommender Auktionen genutzt werden. Zum Zwecke der Datenbank- und Werkverzeichnispflege können Ihre Daten (Name und Kontaktdaten) an Dritte weitergegeben werden. Auf Wunsch unserer Kunden und Kundinnen geben wir gern Auskunft, in welcher Form und zu welchem Zweck personenbezogene Daten von uns gespeichert werden. Jederzeit haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten.
18. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.
Terms of Auction
1. The auction shall be held voluntarily in the sellers’/consignors’ own name and on their account and they shall remain unnamed. It is conducted on one’s own behalf for the account of a third party and it is a public auction within the meaning of paragraphs 383 III, 474 I 2 of the German Civil Code (BGB). The bidder acquires in his/her own name and for his/her own account if he/she does not state the name and address of his/her principal in writing before the auction begins.
2. Works of art may be inspected prior to the auction and examined at the risk of the interested party. As a rule, the works of art are second-hand objects and will be offered for sale in the condition they are in at the time of the acceptance of the bid. Statements and information provided by the auction house to the best of its knowledge do not constitute warranted qualities within the meaning of paragraphs 459 and the following of the German Civil Code (BGB). After a successful bid has been accepted, complaints can no longer be considered; any warranty is excluded to the extent permitted by law.
3. The auctioneer has the right not to offer, to combine, to offer out of sequence, or to withdraw catalogue numbers.
4. The bid shall be awarded to the highest bidder after three calls. If the bid is accepted with reservation, the bidder shall be bound by his/her bid.
5. Written bids can only be executed bindingly if they are received 24 hours before the auction starts. If several bidders submit identical bids at the same time, the auctioneer shall decide at his/her own discretion. Disagreements about the last bid or a winning bid may be resolved by offering the item again. When submitting written bids, the catalogue number indicated shall be binding. Bids shall in principle relate to the description of the object and not to the illustration thereof.
6. Acceptance of the bid obliges the buyer to accept and pay the purchase price (bid plus buyer’s premium) to the auction house. With the acceptance of the bid, possession and risk shall pass directly to the buyer; ownership shall not be transferred until the purchase price has been paid in full. Storage, packaging, and dispatch shall always be at the buyer’s expense and risk.
7. The purchase price comprises the amount on which the bid is accepted (hammer price) as well as a premium of 32 %, in which the VAT is included without being shown separately (differential taxation). For German companies entitled to deduct input tax, the standard taxation can be applied (surcharge of 25 %, VAT of 19 % will be charged on the final invoice amount). Exempt from VAT are export deliveries to third countries (outside the EU) and – provided their VAT identification number is stated when placing the order as proof of entitlement to purchase tax-free intra-Community deliveries – companies in other EU member states, given that they are purchasing for commercial use. All other buyers from EU countries are subject to German VAT. For works of art and photographs subject to resale rights pursuant to paragraph 26 of the German Copyright Act (UrhG), an additional levy of 2.38 % shall be charged for a net value of 400 EUR or more.
8. The purchase price is due upon acceptance of the bid. In principle, the delivery shall only be made against payment of the purchase price in euros.
9. If the buyer fails to accept the auctioned works of art or to pay the due purchase price, the auction house is entitled to sue for acceptance or for damages for non-performance or to withdraw from the contract. The buyer shall be liable for any losses resulting therefrom and shall forfeit his/her rights from the previous acceptance of a bid. The buyer will neither be entitled to any additional proceeds nor admitted to a further bid.
10. If the buyer is in default of payment, the auction house shall charge interest in the amount of 2 % per commenced month. Claims for compensation of further damages are reserved. This also includes currency and interest losses as well as the costs of legal action. In the event of default in payment, a late payment surcharge in the amount of 3 % of the total claim shall be levied upon receipt of the second reminder.
11. Purchase monies, purchase arrears as well as ancillary services may be collected or sued for by the auction house in its own name on behalf of the seller.
12. Limit prices are listed in the catalogue. If the auction starts with a higher call than the limit price, higher written bids usually have already been received. Auctions are held at the auctioneer’s discretion, generally in 10% increments.
13. The terms and conditions of the auction shall apply accordingly to post-auction sales or private treaty sales.
14. The place of performance and jurisdiction is, as far as legally permissible, Leipzig.
15. By submitting a bid or placing a written order, the buyer accepts the auction conditions. Telephone bids will only be accepted if the catalogue price exceeds 500 EUR. The auction house assumes no liability for the establishment or maintenance of the telephone connection.
16. The illustrations in the catalogue were created by and are the property of Kunstauktionshaus Leipzig.
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18. If one or more provisions of these Terms and Conditions of Auction is or becomes invalid, the validity of the remaining provisions shall not be affected. Section 306, paragraph 2 of the German Civil Code (BGB) shall apply.
Aufgeld 32 % inkl. USt., Live-Provision (online bieten) 5,95 % inkl. USt.
Buyer's premium 32 %, live fee 5,95 % (including VAT).
Als Zahlungsmittel akzeptieren wir ausschließlich Banküberweisungen und Barzahlung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
For payments, we only accept bank transfers and cash payments. Thank you for your understanding.