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1
1.000 EUR
EUR
Live Auction
beendetes Los
Ort des Loses
Leipzig
JÜRGEN BRODWOLF
(geb. 1932 in Dübendorf, tätig in Kandern)

Der Schlüssel zur Figur, 1997
Mischtechnik Farbtube, Wachs und Schlüssel auf Leinwand, 35 x 30 cm, hinter Glas in Originalrahmen des Künstlers gerahmt, signiert und datiert (19)97. Im Rahmen betitelt und bezeichnet "2. Fassung von 10 Variationen", dort nochmals signiert und datiert.

Seine charakteristischen Tubenfiguren begann Brodwolf 1959 zu formen. Es ist eine Rückkehr und Fortsetzung seiner Kindheitsspiele, als er mit Naturgegenständen figürliche Szenen gestaltete. Die Tubenfigur entdeckte er in ausgedrückten und eigentümlich verformten Farbtuben und griff sie seit 1959 immer wieder in unterschiedlicher Handhabe auf. Sie können als Weiterentwicklung des Ready-mades betrachtet werden. Ab 1965 entstanden die Figurenkästen; kastenartige Werke, die verschiedene Tubenfiguren beinhalten, wie wir sie hier sehen.
In seinem Werk verarbeitet Brodwolf immer wieder auch andere Dinge wie Pinsel, Stoffe und Gegenstände des täglichen Bedarfs.
Schlagwörter: 20. Jahrhundert, Moderne Kunst, Objektkunst, Ready-Made
2. Auktion
Live
2. Auktion

Auktionsdaten
18 März 2023 15:00 CET
Daten anzeigen
07 März 2023 10:00 - 18:00 CET
08 März 2023 10:00 - 18:00 CET
09 März 2023 10:00 - 18:00 CET
10 März 2023 10:00 - 18:00 CET
11 März 2023 10:00 - 14:00 CET
Auktionswährung
EUR
Andere Zahlungsmethoden

Der Versand kann innerhalb der EU auf Kosten der Käuferinnen und Käufer und nach unserem Ermessen organisiert werden.

Außerhalb der EU kann der Versand ebenfalls organisiert werden, Käuferinnen und Käufer sind für die korrekte Verzollung zuständig und tragen alle Kosten, die im Versandprozess entstehen, vollumfänglich selbst.

Shipping within the EU can be organised at the cost of the buyer.

Outside the EU, shipping can also be organised. Buyers are responsible for completing correct customs for the artwork and are liable for all costs resulting from the shipping process.

Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im eigenen Namen und auf Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben. Sie wird im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine öffentliche Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB. Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und für eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Name und Anschrift seines Auftraggebers schriftlich angibt.

2. Die Kunstgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und auf Gefahr des Interessenten geprüft werden. Die Kunstgegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen abgegebenen Erklärungen und Angaben des Auktionshauses sind keine zugesicherten Eigenschaften i.S.d. §§ 459 ff BGB. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden; jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

3. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern nicht anzubieten, zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen.

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter an sein Gebot gebunden.

5. Schriftliche Gebote können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden.
Bei der Abgabe schriftlicher Gebote ist die angegebene Katalognummer verbindlich. Gebote haben prinzipiell einen Bezug zur Beschreibung des Objektes und nicht zur Abbildung.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Gebot nebst Aufgeld) an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen.

Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.

7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme) sowie einem Aufgeld von 32%, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden (Aufgeld in Höhe von 25 %, auf den Rechnungsendbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben). Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Für Kunstwerke und Fotografien, die gem. §26 UrhG folgerechtspflichtig sind, wird ab einem Nettowert von 400,00 EUR zusätzlich eine Umlage in Höhe von 2,38% erhoben.

8. Der Kaufpreis ist fällig mit dem Zuschlag. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen Zahlung des Kaufpreises in Euro.

9. Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigerten Kunstgegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises in Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme bzw. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für daraus resultierende Verluste haftet der Käufer und geht seiner Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag verlustig. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch und wird nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen.

10. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet das Auktionshaus Zinsen in Höhe von 2 % je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden werden vorbehalten. Dazu gehören auch Währungs- und Zinsverluste sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Bei Zahlungsverzug wird mit Zugang der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben.

11. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann das Auktionshaus in Vertretung des Einlieferers in eigenem Namen einziehen bzw. einklagen.

12. Im Katalog aufgeführt sind Limitpreise. Beginnt die Auktion mit einem höheren Aufruf als der Limitpreis, so liegen in der Regel bereits höhere schriftliche Gebote vor. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen in 10 %-Schritten.

13. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der Auktion oder den Freihandverkauf.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Leipzig.

15. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Telefongebote werden erst ab einem Katalogpreis von 500,00 EUR angenommen. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.

16. Die im Katalog befindlichen Abbildungen sind das Eigentum des Kunstauktionshauses Leipzig und von uns erstellt.

17. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.

 

Terms of Auction

1. The auction shall be held voluntarily in the sellers’/consignors’ own name and on their account and they shall remain unnamed. It is conducted on one’s own behalf for the account of a third party and it is a public auction within the meaning of paragraphs 383 III, 474 I 2 of the German Civil Code (BGB). The bidder acquires in his/her own name and for his/her own account if he/she does not state the name and address of his/her principal in writing before the auction begins.

2. Works of art may be inspected prior to the auction and examined at the risk of the interested party. As a rule, the works of art are second-hand objects and will be offered for sale in the condition they are in at the time of the acceptance of the bid. Statements and information provided by the auction house to the best of its knowledge do not constitute warranted qualities within the meaning of paragraphs 459 and the following of the German Civil Code (BGB). After a successful bid has been accepted, complaints can no longer be considered; any warranty is excluded to the extent permitted by law.

3. The auctioneer has the right not to offer, to combine, to offer out of sequence, or to withdraw catalogue numbers.

4. The bid shall be awarded to the highest bidder after three calls. If the bid is accepted with reservation, the bidder shall be bound by his/her bid.

5. Written bids can only be executed bindingly if they are received 24 hours before the auction starts. If several bidders submit identical bids at the same time, the auctioneer shall decide at his/her own discretion. Disagreements about the last bid or a winning bid may be resolved by offering the item again. When submitting written bids, the catalogue number indicated shall be binding. Bids shall in principle relate to the description of the object and not to the illustration thereof.

6. Acceptance of the bid obliges the buyer to accept and pay the purchase price (bid plus buyer’s premium) to the auction house. With the acceptance of the bid, possession and risk shall pass directly to the buyer; ownership shall not be transferred until the purchase price has been paid in full. Storage, packaging, and dispatch shall always be at the buyer’s expense and risk.

7. The purchase price comprises the amount on which the bid is accepted (hammer price) as well as a premium of 32 %, in which the VAT is included without being shown separately (differential taxation). For German companies entitled to deduct input tax, the standard taxation can be applied (surcharge of 25 %, VAT of 19 % will be charged on the final invoice amount). Exempt from VAT are export deliveries to third countries (outside the EU) and – provided their VAT identification number is stated when placing the order as proof of entitlement to purchase tax-free intra-Community deliveries – companies in other EU member states, given that they are purchasing for commercial use. All other buyers from EU countries are subject to German VAT. For works of art and photographs subject to resale rights pursuant to paragraph 26 of the German Copyright Act (UrhG), an additional levy of 2.38 % shall be charged for a net value of 400 EUR or more.

8. The purchase price is due upon acceptance of the bid. In principle, the delivery shall only be made against payment of the purchase price in euros.

9. If the buyer fails to accept the auctioned works of art or to pay the due purchase price, the auction house is entitled to sue for acceptance or for damages for non-performance or to withdraw from the contract. The buyer shall be liable for any losses resulting therefrom and shall forfeit his/her rights from the previous acceptance of a bid. The buyer will neither be entitled to any additional proceeds nor admitted to a further bid.

10. If the buyer is in default of payment, the auction house shall charge interest in the amount of 2 % per commenced month. Claims for compensation of further damages are reserved. This also includes currency and interest losses as well as the costs of legal action. In the event of default in payment, a late payment surcharge in the amount of 3 % of the total claim shall be levied upon receipt of the second reminder.

11. Purchase monies, purchase arrears as well as ancillary services may be collected or sued for by the auction house in its own name on behalf of the seller.

12. Limit prices are listed in the catalogue. If the auction starts with a higher call than the limit price, higher written bids usually have already been received. Auctions are held at the auctioneer’s discretion, generally in 10% increments.

13. The terms and conditions of the auction shall apply accordingly to post-auction sales or private treaty sales.

14. The place of performance and jurisdiction is, as far as legally permissible, Leipzig.

15. By submitting a bid or placing a written order, the buyer accepts the auction conditions. Telephone bids will only be accepted if the catalogue price exceeds 500 EUR. The auction house assumes no liability for the establishment or maintenance of the telephone connection.

16. The illustrations in the catalogue were created by and are the property of Kunstauktionshaus Leipzig.

17. If one or more provisions of these Terms and Conditions of Auction is or becomes invalid, the validity of the remaining provisions shall not be affected. Section 306, paragraph 2 of the German Civil Code (BGB) shall apply.

Aufgeld 32 % inkl. USt., Live-Provision (online bieten) 3,57 % inkl. USt.

Buyer's premium 32 %, live fee 3.57 % (including VAT).

Als Zahlungsmittel akzeptieren wir ausschließlich Banküberweisungen und Barzahlung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

For payments, we only accept bank transfers and cash payments. Thank you for your understanding.