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(1938 Halle (Saale) - 2021 Berlin)
Junge mit Vogelkäfig, 1988
Öl auf Leinwand, 180 x 200 cm, rechts unten signiert und datiert, rückseitig betitelt.
Rückseitig WVZ: 1176
Rolf Händler, geboren 1938 in Halle an der Saale, absolvierte eine Lehre als Retuscheur, bevor er 1956 zuerst Gebrauchsgrafik an der Fachhochschule für angewandte Kunst in Magdeburg und ab 1961 Malerei an der Kunsthochschule Berlin-Weißensee studierte. Anschließend absolvierte er zudem ein Meisterschülerstudium an der Akademie der Künste in Berlin bei Karl Erich Müller. Händler starb 2021 in Berlin.
Charakteristisch für sein Werk ist eine melancholische Bildstimmung, die durch eine reduzierte Farbpalette erzeugt wird. Hier reiht sich auch der Junge mit Vogelkäfig ein, der in Braun- und kühlen Grüntönen gehalten ist. Der einzige Ansatz einer kräftigen Farblichkeit findet sich im grünlich-gelb changierenden Körper des Vogels, der fast mittig, aber leicht in die untere Bildhälfte versetzt ist.
Das großformatige Ölgemälde besteht im Eigentlichen aus 4 Komponenten: im Bildzentrum einem Jungen, der einen Vogelkäfig in den Armen hält, seinem eigenen Gesicht wie eine Zweitbelichtung links hinter ihm, am rechten Bildrand einem Käfig mit einem schwarzen Vogel, unter dem ein Hocker steht und im Hintergrund dem Bild einer nächtlichen Straße mit Beleuchtung. Der Junge blickt aus schwarzen Augenhöhlen die Betrachtenden an, sowohl in der mittigen Gestalt als auch seines Konterfeis im Hintergrund. Wie typisch für das beständige Werk Händlers lösen sich die schemenhaften Körper beinahe im Raum auf, eine Perspektive besteht praktisch nicht. Der pastose Farbauftrag ist ebenso charakteristisch wie der entrückte Grundton, der die Abbildung an mancher Stelle der Abstraktion nähert.
Das Gemälde ist kurz vor der Wende entstanden, der eingesperrte Vogel symbolisiert die Situation der Menschen in der ehemaligen DDR.
Provenienz: Privatbesitz Sachsen
Schlagwörter: 20. Jahrhundert, Karl Erich Müller, Moderne Kunst, Zeitgenössische Kunst
Auktionswährung
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EUR |
Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des*der Käufers*in.
Käufer*innen haben die Möglichkeit, die Objekte abzuholen in Leipzig, Frankfurt am Main oder Berlin. Sie können außerdem selbst eine Speditionsfirma beauftragen oder das Auktionshaus damit beauftragen, den Versand nach seiner Einschätzung und auf Kosten des*der Käufers*in zu veranlassen. Wir bitten Käufer*innen, nach der Auktion schnellstmöglich Bescheid zu geben, welche Abholung/Versandart sie bevorzugen.
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im eigenen Namen und auf Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben. Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und für eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Name und Anschrift seines Auftraggebers schriftlich angibt.
2. Die Kunstgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und auf Gefahr des Interessenten geprüft werden. Die Kunstgegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen abgegebenen Erklärungen und Angaben des Auktionshauses sind keine zugesicherten Eigenschaften i.S.d. §§ 459 ff BGB. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden; jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern nicht anzubieten, zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter an sein Gebot gebunden.
5. Schriftliche Gebote können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden.
Bei der Abgabe schriftlicher Gebote ist die angegebene Katalognummer verbindlich. Gebote haben prinzipiell einen Bezug zur Beschreibung des Objektes und nicht zur Abbildung.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Gebot nebst Aufgeld) an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen.
Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.
7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme) sowie einem Aufgeld von 32%, indem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden (Aufgeld in Höhe von 25 %, auf den Rechnungsendbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben). Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Für Kunstwerke und Fotografien, die gem. §26 UrhG folgerechtspflichtig sind, wird zusätzlich eine Umlage in Höhe von 2,38% erhoben.
8. Der Kaufpreis ist fällig mit dem Zuschlag. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen Zahlung des Kaufpreises in Euro.
9. Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigerten Kunstgegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises in Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme bzw. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für daraus resultierende Verluste haftet der Käufer und geht seiner Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag verlustig. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch und wird nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen.
10. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet das Auktionshaus Zinsen in Höhe von 2 % je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden werden vorbehalten. Dazu gehören auch Währungs- und Zinsverluste sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Bei Zahlungsverzug wird mit Zugang der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben.
11. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann das Auktionshaus in Vertretung des Einlieferers in eigenem Namen einziehen bzw. einklagen.
12. Im Katalog angegeben sind Limitpreise. Der Ausruf erfolgt in der Regel zum Limitpreis, in Ausnahmefällen auch darunter. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen in 10 %-Schritten.
13. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der Auktion oder den Freihandverkauf.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Leipzig.
15. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Telefongebote werden erst ab einem Katalogpreis von 500,00 EUR angenommen. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Bei Telefonbietern gilt der Katalogpreis als geboten, auch wenn keine Telefonverbindung zustande kommen sollte.
16. Die im Katalog befindlichen Abbildungen sind das Eigentum des Kunstauktionshauses Leipzig und von uns erstellt.
17. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.
Aufgeld 32 % inkl. USt., Live-Provision (online bieten) 3,57 % inkl. USt.
Buyer's premium 32 %, live fee 3.57 % (including VAT).