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beendetes Los
Ort des Loses
Leipzig
WOLFGANG MATTHEUER
(1927 Reichenbach (Vogtland) - 2004 Leipzig)

Der gelbe Sommerabend,1982
Öl auf Hartfaser, 100 x 125 cm, gerahmt, links unten signiert, datiert (19)82, rückseitig betitelt, mehrfach etikettiert mit Hinweisen auf verschiedene Ausstellungen.
WVZ: Michels 82/1

Wolfgang Mattheuer ist neben Werner Tübke und Bernhard Heisig Hauptvertreter der Leipziger Schule. Er absolvierte zunächst eine Lehre zum Lithographen bei der Firma Carl Werner in Reichenbach. Von 1946-47 studierte er an der Kunstgewerbeschule Leipzig und setzte 1947-51 sein Studium an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig bei Egon Pruggmayer, Walter Arnold sowie Elisabeth Voigt fort. Ab 1952 nahm er seine Lehrtätigkeit an der HGB in Leipzig auf und führte sie 1965-74 als Professor weiter. Im Jahr 1956 wurde er Mitglied des VBK der DDR und 1978 Mitglied der Akademie der Künste der DDR. Bereits ab 1958 war er regelmäßig auf zahlreichen Kunstausstellungen im In- und Ausland vertreten und heute sind viele seiner Werke Bestandteil von Museumssammlungen weltweit. Mattheuer verstarb 2004 an seinem 77. Geburtstag in Leipzig.
Dargestellt ist eine Personengruppe beim Baden in einer in gelbes Licht getauchten Bucht, inmitten eines ruhigen Meeres. Die Sonne noch gleißend hell und mit einer sich schon rot färbenden Korona, verschwindet langsam hinter den in scharfen Kontoren gemalten Baumkronen, die aneinandergereiht einem Zackenmuster gleichen, als ruhe hier ein Reptil. Das Gemälde ist gefüllt mit starken Kontrasten von Hell und Dunkel. Meer und Himmel sind im gleichen vibrierenden Gelbgrün gehalten, nur die kaum sichtbare Horizontlinie trennt die beiden Flächen in der Ferne, im vorderen Bildbereich zeigen sich einige Spiegelungen. Hier steht zentral eine nackte Frau im Wasser, sie scheint im Gegensatz zu den anderen etwas Bedrohliches wahrzunehmen. Umgeben ist sie von Badenden, mehrheitlich Kindern, die den Moment genießen und von denen oft nur einzelne Gliedmaßen aus dem Wasser ragen. Die vordere Figur wirft einen bunt gestreiften Ball hoch in die Luft, der gleichsam sphärisch mehrfach reflektiert wird und in diesen Reflexionen seine Form aufgibt.
In diesem Gemälde von 1982 zeigt sich ein beispielhaftes Werk aus Mattheuers Schaffensphase, in der er Beziehungen Einzelner in der Gemeinschaft aufzeigt in Situationen, die unterschiedlich wahrgenommen und empfunden werden. Die oft symbolhaft aufgeladenen Situationen sind nahezu immer auch eine kritische Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit in der DDR.
Provenienz: Privatbesitz Sachsen
Schlagwörter: 20. Jahrhundert, Bernhard Heisig, DDR Kunst, Figurative Kunst, Leipzig, Leipziger Schule, Moderne Kunst, Werner Tübke, Werner Tuebke, Willi Sitte
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Auktionsdaten
01 Okt. 2022 10:00 CEST
Daten anzeigen
20 Sep. 2022 10:00 - 18:00 CEST
21 Sep. 2022 10:00 - 18:00 CEST
22 Sep. 2022 10:00 - 18:00 CEST
23 Sep. 2022 10:00 - 18:00 CEST
24 Sep. 2022 10:00 - 14:00 CEST
Auktionswährung
EUR

Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des*der Käufers*in.

Käufer*innen haben die Möglichkeit, die Objekte abzuholen in Leipzig, Frankfurt am Main oder Berlin. Sie können außerdem selbst eine Speditionsfirma beauftragen oder das Auktionshaus damit beauftragen, den Versand nach seiner Einschätzung und auf Kosten des*der Käufers*in zu veranlassen. Wir bitten Käufer*innen, nach der Auktion schnellstmöglich Bescheid zu geben, welche Abholung/Versandart sie bevorzugen.

Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im eigenen Namen und auf Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben. Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und für eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Name und Anschrift seines Auftraggebers schriftlich angibt.

2. Die Kunstgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und auf Gefahr des Interessenten geprüft werden. Die Kunstgegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen abgegebenen Erklärungen und Angaben des Auktionshauses sind keine zugesicherten Eigenschaften i.S.d. §§ 459 ff BGB. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden; jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

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4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter an sein Gebot gebunden.

5. Schriftliche Gebote können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden.
Bei der Abgabe schriftlicher Gebote ist die angegebene Katalognummer verbindlich. Gebote haben prinzipiell einen Bezug zur Beschreibung des Objektes und nicht zur Abbildung.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Gebot nebst Aufgeld) an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen.

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7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme) sowie einem Aufgeld von 32%, indem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden (Aufgeld in Höhe von 25 %, auf den Rechnungsendbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben). Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Für Kunstwerke und Fotografien, die gem. §26 UrhG folgerechtspflichtig sind, wird zusätzlich eine Umlage in Höhe von 2,38% erhoben.

8. Der Kaufpreis ist fällig mit dem Zuschlag. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen Zahlung des Kaufpreises in Euro.

9. Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigerten Kunstgegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises in Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme bzw. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für daraus resultierende Verluste haftet der Käufer und geht seiner Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag verlustig. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch und wird nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen.

10. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet das Auktionshaus Zinsen in Höhe von 2 % je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden werden vorbehalten. Dazu gehören auch Währungs- und Zinsverluste sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Bei Zahlungsverzug wird mit Zugang der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben.

11. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann das Auktionshaus in Vertretung des Einlieferers in eigenem Namen einziehen bzw. einklagen.

12. Im Katalog angegeben sind Limitpreise. Der Ausruf erfolgt in der Regel zum Limitpreis, in Ausnahmefällen auch darunter. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen in 10 %-Schritten.

13. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der Auktion oder den Freihandverkauf.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Leipzig.

15. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Telefongebote werden erst ab einem Katalogpreis von 500,00 EUR angenommen. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Bei Telefonbietern gilt der Katalogpreis als geboten, auch wenn keine Telefonverbindung zustande kommen sollte.

16. Die im Katalog befindlichen Abbildungen sind das Eigentum des Kunstauktionshauses Leipzig und von uns erstellt.

17. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.

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