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Einblattdruck auf Papier mit rotem Siegel. Verordnung des Herzogs Friedrich Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg (1603-1669) in Folge des Dreißigjährigen Krieges. "Von Gottes Gnaden/ Wir Friederich Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen ... Entbieten allen ... unsern Gruß ... und fügen ihnen darneben zu wissen ... daß ... im H. Röm: Reich/ zu dessen sonderbaren Beschweren/ unterschiedene verbotene und unzulässige Kriegs Werb- und Bestallungen ... sich ereignen ... Als befehlen und gebieten wir ... vorangedeutete frembde unzuläßliche Werbungen ... nicht gestatten noch fürgehen zulassen ...: Geschehen und geben zu Altenburg am 5. Decembris, Anno 1654.". Altersspuren. Rahmen, rücks. geklebte Maschinenabschrift des Wortlauts. 41 x 33 cm. (97)