Geschäftsbedingungen

A110 | A110



Auktionsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und auf Rechnung der Einlieferer. Die Einlieferer sind am Ende der Katalogbeschreibung durch in Klammern gesetzte Nummern gekennzeichnet. Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und für eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Name und Anschrift seines Auftraggebers schriftlich angibt.

2. Das Versteigerungsgut kann vor der Versteigerung besichtigt und auf Gefahr des Interessenten geprüft werden. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Die nach bestem Wissen abgegebenen Erklärungen und Angaben des Auktionshauses sind keine zugesicherten Eigenschaften i.S.d. §§ 459 ff BGB. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden; jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

3. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern nicht anzubieten, zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen.

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter an sein Gebot gebunden.

5. Schriftliche Gebote können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden.
Bei der Abgabe schriftlicher Gebote ist die angegebene Katalognummer verbindlich. Gebote haben prinzipiell einen Bezug zur Beschreibung des Objektes und nicht zur Abbildung.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Gebot nebst Aufgeld) an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen.
Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei Erwerb von Objekten, die verpackt ein Gurtmaß (Umfang + längste Seite) von 3 Metern überschreiten, kann der Versand nur eingeschränkt gewährleistet werden. In diesem Fall müssen die Objekte abgeholt werden oder der Käufer beauftragt eine Spedition für Versand und Verpackung.
Im Falle eines Widerrufs und der erfolgten Rücksendung der Ware erstatten wir das Porto der Hinsendung.

7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf dem der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme) sowie einem Aufgeld von 23 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, das vom Versteigerer erhoben wird.
Die Verwertungsgesellschaft Bildkunst erhebt für Arbeiten einiger Künstler des 20. Jhd. im Verkaufsfalle eine Folgerechtsabgabe von 4%, die wir zur Hälfte dem Käufer (2,0 %) berechnen.

8. Der Kaufpreis ist fällig mit dem Zuschlag. Die zugeschlagenen Gegenstände sind binnen sechs Werktagen abzunehmen. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen sofortige Zahlung des Kaufpreises in Euro in bar, gegen Ausstellung eines Euroschecks in Verbindung mit einer Scheckkarte, durch bankbestätigten Scheck oder durch Banküberweisung.

9. Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigerten Gegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises in Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme bzw. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für daraus resultierende Verluste haftet der Käufer und geht seiner Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag verlustig. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch und wird nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen.

10. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet das Auktionshaus Zinsen in Höhe von 2 % je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden werden vorbehalten. Dazu gehören auch Währungs- und Zinsverluste sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Bei Zahlungsverzug wird mit Zugang der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben.

11. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann das Auktionshaus in Vertretung des Einlieferers in eigenem Namen einziehen bzw. einklagen.

12. Angegebene Schätzpreise sind nicht Limite, sondern Anhaltspunkte insbesondere für auswärtige Interessenten, die nicht selbst an der Versteigerung teilnehmen können. Ein im Katalog oder ein vom Auktionator genannter Schätzpreis oder Aufrufpreis ist eine nach bestem Wissen und Gewissen abgegebene Erklärung. Sie ist immer als bloße Meinungsäußerung anzusehen. Ansprüche irgendwelcher Art können hieraus nicht hergeleitet werden.

13. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der Auktion oder den Freihandverkauf.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Leipzig.

15. Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgt ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.

16. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Telefongebote werden erst ab einem Katalogpreis von 250,00 EUR angenommen. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Bei Telefonbietern gilt der Katalogpreis als geboten, auch wenn keine Telefonverbindung zustande kommen sollte.

17. Die im Katalog befindlichen Abbildungen sind das Eigentum des Kunstauktionshauses Leipzig und von uns erstellt.